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Privathaftpflichtversicherung (PHV)
Über die PHV wird die gesamte Privatsphäre abgesichert. Dies gilt für Freizeitaktivitäten wie Sport, Einkaufen, aber auch den Besuch von Veranstaltungen oder bei Freunden.
Aufgrund der Schadenentwicklung der letzten Jahre sollte die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden möglichst hoch gewählt werden:
- Für den privaten Bereich ist eine Deckungssumme von 5 Mio. EUR, noch besser von 10 Mio. EUR zu empfehlen.
- Die Deckungssumme im MLP Haftpflichtkonzept steht pauschal für Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden.
- Das MLP Haftpflichtkonzept hat ein optimales Preis- Leistungsverhältnis und kann mit den Varianten "classic" und "premium" Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Einzelfragen in der Privathaftpflichtversicherung:
Welche Personen sind über den PHV Vertrag versichert?
- Singletarif: nur der Versicherungsnehmer
- Familientarif: Versicherungsnehmer Ehepartner oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
- minderjährige und unverheiratete Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
- volljährige, unverheiratete Kinder, sofern diese zu Hause leben oder sich in einer
Schul- oder unmittelbare anschliessenden beruflichen Ausbildung befinden. Tipp: Das genaue Ende eines Studiums wird von den einzelnen Versicherern unterschiedlich gesehen. Einmal könnte es die letzte Prüfung sein, bei einem anderen die Exmatrikulation. Um Gewissheit zu bekommen, müssen Sie ihren PHV Versicherer fragen.
Was wird entschädigt?
- Grundsätzlich soll der Zustand wieder hergestellt werden, der vor Schadeneintritt bestand. Hierfür stellt die MLP Versicherung AG die Deckungssumme für Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden zur Verfügung.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich begangen werden oder mit einer kriminellen Handlung im Zusammenhang entstehen.
- Schäden unter Personen, die über den gleichen Vertrag versichert sind oder generelle Haftungsausschlüsse gemäss den Vertragsbedingungen.
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