Personenschaden:
Ein Mensch wird verletzt, erleidet eine Gesundheitsschädigung oder wird sogar getötet. Es wird nicht nur der unmittelbare Schaden, wie Arzt- und Rehabilitationskosten übernommen sondern auch die mittelbaren Kosten, die aus beruflichen Nachteilen entstehen. Auch Schmerzensgelder werden über diese Position reguliert.
Sachschaden:
Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, wie Kleidung oder Sportgeräte, etc.
Vermögensschäden:
Schäden, die durch einen Sach- oder Personenschaden verursacht werden, z.B.: der Geschädigten hat neben der Gesundheitsschädigung als Selbständiger auch einen Verdienstausfall, werden über die Deckungssumme für Personenschäden entschädigt. Reine Vermögensschäden kommen im Privatbereich nur ganz selten vor. Z.B.: Der Versicherungsnehmer bekommt eine LKW Ladung Sand geliefert. Ausversehen wird diese vor die Garage des Nachbarn abgeladen. Der Nachbar versäumt sein Flugzeug und kommt zu spät zu einem Vertragstermin. Dadurch entstehen Kosten.
Mietsachschäden:
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Darunter fallen auch Gebäudebestandteile. Dies sind Sachen, die sich in Räumen befinden und die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Bsp.: Waschbecken im Badezimmer eines Hotels
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