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Basel II

Was bedeutet Basel II?

Basel II ist ein Begriff, der derzeit häufig in einem Atemzug mit dem Thema Finanzierung fällt. Dahinter verbirgt sich die Bezeichnung für eine neue Eigenkapitalvereinbarung für Banken, die Ende 2006 in Kraft treten soll.

Herausgegeben wird diese Richtlinie vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dieser Ausschuss wurde 1975 gegründet und ist ein Gremium der Zentralbanken und Bankenaufsichtsinstanzen der wichtigsten Industrieländer. Er tritt alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen. Die dort erarbeiteten Konsultationspapiere enthalten allgemeine strategische Richtlinien, auf die sich die Aufsichtsinstanzen eines jeden Landes stützen können.

Diese Richtlinien dienen in der Regel als Grundlage für die Gesetzgebung der Europäischen Union. Sie gehen somit auch in nationales Recht ein. Mit der Umsetzung von Basel II in nationales Recht steht Kreditinstituten künftig per Gesetz ein Verfahren zur Verfügung, das eine international einheitliche Analyse und Beurteilung der Bonität der Kreditkunden ermöglicht. Das Verfahren bezieht sich auf den gesamten Kreditvergabebereich – von Städten und Gemeinden, über Unternehmen bis hin zum Privatkunden.

Jeder Darlehensgeber kann dabei ein eigenes Rating innerhalb der vorgegebenen Richtlinien für Basel II entwickeln, das vom BAFin (Bundesaufsichtsamt
für Finanzdienstleistungen) genehmigt werden muss. Von diesem Rating hängen dann die jeweiligen Finanzierungskonditionen der einzelnen Kunden ab.

Kurz gesagt: Je besser das Rating des Kunden, desto besser die Konditionen für die Finanzierung.

Deshalb sollte, wer auf Nummer sicher gehen will, rechtzeitig beginnen, Eigenkapital für die Finanzierung zu bilden. Ob dieses zum Zeitpunkt der Finanzierung dann tatsächlich als Eigenkapital eingesetzt werden muss oder “nur” als Zusatzsicherheit eingebracht wird, das hängt vom jeweiligen Darlehensgeber, dessen Rating und dessen Konditionen ab.


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